Zwischen Mafinex, Uni und Investor-Calls entsteht in Mannheim ein echtes Gründer-Ökosystem. Wir sind der steuerliche Co-Pilot: von der ersten Rechtsformfrage bis zu Verlustvorträgen, die eine Finanzierungsrunde überleben müssen.
Vorweggenommene Betriebsausgaben: Notebooks, Beratung, Prototyping, Messebesuche — Kosten vor der Gründung sind abziehbar, wenn der Unternehmensbezug dokumentiert ist. Belege sammeln lohnt also ab der ersten Idee.
Die Rechtsformfrage entscheidet mehr als die Haftung: UG für den schlanken Start, GmbH für Investoren-Readiness, Einzelunternehmen für den Solo-Test. Wichtig zu wissen: Spätere Umwandlungen sind möglich, aber jede kostet Geld und Timing — wer VC-Finanzierung anstrebt, gründet meist direkt die GmbH.
Mitarbeiterbeteiligung ohne Dry-Income-Falle: Echte Anteile lösen ohne Gestaltung Lohnsteuer auf Papierwerte aus. § 19a EStG erlaubt jungen Unternehmen die aufgeschobene Besteuerung bis zum Verkauf (bzw. Arbeitgeberwechsel) — kombiniert mit dem Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Alternativ bleiben VSOP-Modelle. Was zu Ihrem Cap Table passt, rechnen wir mit Ihnen und Ihren Anwälten durch — bei Strukturfragen gemeinsam mit TABAK Consulting.
Team-Aufbau: Gehälter, Werkstudenten, Remote-Mitarbeiter im Ausland — die Lohnseite deckt unsere Lohnbuchhaltung ab, inklusive A1 und Betriebsstättenfragen.
Verkaufen die Gründer privat, greift das Teileinkünfteverfahren (~27 % effektiv). Verkauft eine Gründer-Holding, bleiben nach § 8b KStG 95 % steuerfrei — effektiv ~1,5 %, solange der Erlös reinvestiert wird. Der Unterschied bei einem 5-Mio-Exit: mehrere hunderttausend Euro. Die Holding muss aber stehen, bevor die Musik spielt — rückwirkend gestalten lässt sich hier fast nichts ohne Sperrfristen.
Parallel: jährlicher Struktur-Check (Geschäftsführervergütung, vGA-Sicherheit, Offenlegungsfristen — siehe Jahresabschluss) und Vorbereitung auf die erste Betriebsprüfung, die nach ein paar Jahren zuverlässig kommt.