Einmal im Jahr entscheidet sich, wie viel Steuern Sie zahlen und was Bank, Finanzamt und Geschäftspartner über Ihr Unternehmen lesen. Wir erstellen Abschlüsse, die beidem standhalten — für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbHs in Mannheim.
| Rechtsform / Situation | Abschlussart |
|---|---|
| Freiberufler (auch mit hohem Umsatz) | EÜR — Bilanz nur freiwillig |
| Gewerbe bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn | EÜR möglich |
| Gewerbe über einer der Grenzen | Bilanz — ab Aufforderung durch das Finanzamt (Buchführungspflicht) |
| Im Handelsregister eingetragener Kaufmann (e.K., OHG, KG) | Bilanz nach HGB — unabhängig von Grenzen* |
| GmbH, UG (haftungsbeschränkt) | Bilanz + GuV + Anhang, dazu Offenlegung |
*Ausnahme § 241a HGB: Einzelkaufleute unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss in zwei Folgejahren können auf die HGB-Buchführung verzichten. Stand Juli 2026.
Der Jahresabschluss einer GmbH ist keine reine Steuerfrage — er ist gesetzliche Pflicht mit Fristen, die persönlich haften können:
Kleine GmbHs müssen den Abschluss binnen 6 Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen (§ 264 HGB) — die Frist wird in der Praxis chronisch unterschätzt.
Spätestens ein Jahr nach Stichtag muss der Abschluss ans Unternehmensregister übermittelt sein (§ 325 HGB).
Wer die Offenlegung versäumt, bekommt Post vom Bundesamt für Justiz: Ordnungsgeldverfahren ab 2.500 € — und die Pflicht bleibt bestehen.
Kleinstkapitalgesellschaften (bis 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Mitarbeiter; zwei von drei) dürfen hinterlegen statt veröffentlichen — die Bilanz ist dann nicht frei einsehbar.
| EÜR erstellen (§ 25 StBVV) | 5/10 – 30/10 |
| Bilanz + GuV aufstellen (§ 35 StBVV) | 10/10 – 40/10 |
| Anhang (Kapitalgesellschaften) | 2/10 – 12/10 |