Zwischen Quadraten und Jungbusch wird gekocht, geschenkt und kassiert — und kaum eine Branche wird häufiger geprüft. Wir halten Kasse, Umsatzsteuer und Personal so sauber wie Ihre Küche.
Umsatzsteuer in der Gastronomie — Rechtsstand seit 1. Januar 2026
Die große Änderung: Seit dem 01.01.2026 gilt der ermäßigte Satz auch für den Verzehr vor Ort — die alte Unterscheidung „im Haus 19 %, außer Haus 7 %“ ist Geschichte.
Bleibt ermäßigt — jetzt einheitlich mit dem Vor-Ort-Geschäft. Das vereinfacht Kasse und Buchhaltung spürbar.
Die Ermäßigung gilt ausdrücklich nicht für Getränke. Espresso, Cola und Wein bleiben beim Regelsatz.
*Im Außer-Haus-Verkauf ermäßigt — ein Detail, das Kassenprogrammierung und Kalkulation kennen müssen.
Menüs mit Getränk brauchen eine sachgerechte Aufteilung 7/19 % — pauschal „alles 7“ ist der schnellste Weg zur Nachzahlung. Wir prüfen Ihre Kassenkonfiguration und die Bons.
12 Prozentpunkte Differenz auf Speisen im Haus sind Marge oder Preisargument — wer jetzt kalkuliert statt einfach weiterlaufen zu lässt, nimmt den Vorteil mit.
Kein Bereich wird in der Gastronomie so hart geprüft wie die Kassenführung — und seit der Kassennachschau (§ 146b AO) darf der Prüfer unangekündigt im Laden stehen, während der Mittagsservice läuft:
Jede elektronische Kasse braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, gemeldet ans Finanzamt. Abgelaufene TSE-Zertifikate sind ein Klassiker — wir überwachen das mit.
Jeder Verkauf einzeln erfasst, jeder Kunde bekommt den Beleg. Z-Bons, Stornos und Trainingsspeicher müssen schlüssig sein — Lücken schätzt der Prüfer zu Ihren Lasten.
Wie läuft Geld durch Ihren Betrieb — von der Bestellung bis zur Bank? Fehlt die Doku, wackelt die formelle Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung (GoBD).
Prüfer rechnen mit Richtsätzen und Getränkekalkulation nach. Wer seine eigenen Aufschlagsätze kennt und Abweichungen erklären kann (Aktionen, Verderb, Personalverzehr), nimmt der Schätzung die Grundlage.
Unsere Rolle: Wir machen Ihre Kassenwelt prüfungsfest — von der TSE-Meldung über die Kassenschnittstelle in die Buchhaltung bis zur Begleitung, wenn der Prüfer tatsächlich unangekündigt am Tresen steht.