KV-Abrechnung, IGeL, Personal, Geräte, irgendwann die Praxisabgabe: Heilberufe haben ein eigenes Steuer-Ökosystem. Wir betreuen Praxen in Mannheim und der Region — leise, verlässlich und mit Verständnis für Ihren Kalender.
§ 4 Nr. 14 UStG befreit Heilbehandlungen — Tätigkeiten mit therapeutischem Ziel. Alles ohne medizinische Indikation ist steuerpflichtig. Genau an dieser Grenze setzen Betriebsprüfungen von Praxen an:
Einstieg, Übernahme oder Neugründung: Kaufpreisverteilung auf Patientenstamm & Geräte (abschreibungswirksam!), Finanzierung, KV-Zulassung steuerlich richtig eingeordnet.
EÜR, Personalabrechnung (MFA, Minijobs — via Lohnbuchhaltung), Geräte-Investitionen mit IAB, Vorauszahlungen im Griff.
BAG/Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft? Steuerlich ein großer Unterschied — inklusive Abfärbungs-Risiko beim Produktverkauf. Wir strukturieren, bevor es teuer wird.
Verkauf, Übergabe an Junior-Partner oder MVZ: mit Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz — wenn der Zeitpunkt stimmt (siehe unten).
Der Gewinn aus der Praxisveräußerung ist begünstigt — aber nur, wenn die Voraussetzungen stimmen: ab dem 55. Geburtstag (oder bei dauernder Berufsunfähigkeit) gibt es einmal im Leben den Freibetrag und den ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG.
Wer kurz vor der Abgabe steht, sollte zwei bis drei Jahre vorher mit uns planen: Zeitpunkt, Teilverkäufe, Mitunternehmeranteile und die Frage, was mit der Immobilie passiert, entscheiden über die tatsächliche Steuer.