Seit dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 ist die Besteuerung von Kryptowerten detailliert geregelt — inklusive Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Wir bringen Wallets, Börsen-Historien und Steuererklärung zusammen: nachvollziehbar, prüfungsfest, fristgerecht.
Die meisten Krypto-Steuerfehler entstehen, weil steuerbare Vorgänge gar nicht als solche erkannt werden. Die Übersicht:
| Vorgang | Steuerliche Einordnung (Privatvermögen) |
|---|---|
| Kauf mit Euro | Kein steuerbarer Vorgang — aber Anschaffungszeitpunkt + Kurs dokumentieren: Er startet die Haltefrist. |
| Verkauf gegen Euro | Innerhalb eines Jahres: privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, persönlicher Steuersatz. Danach: steuerfrei. |
| Tausch Coin → Coin | Auch ein Verkauf! BTC gegen ETH tauschen realisiert den BTC-Gewinn — der häufigste übersehene Steuerfall. |
| Bezahlen mit Krypto | Ebenfalls Veräußerung: Der Kaffee, mit Bitcoin bezahlt, realisiert anteilig Kursgewinn. |
| Staking / Lending-Rewards | Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zum Zuflusskurs; Freigrenze 256 €/Jahr. Die Haltefrist der eingesetzten Coins bleibt bei 1 Jahr — keine 10-Jahres-Verlängerung. |
| Mining | Je nach Umfang privat (sonstige Einkünfte) oder gewerblich — dann Gewerbesteuer, Buchführung, Betriebsvermögen. |
| Airdrops / Hard Forks | Einzelfallfrage nach Gegenleistung — das BMF-Schreiben differenziert hier fein. Dokumentation entscheidet. |
| Verluste | Innerhalb der Jahresfrist realisierte Verluste sind mit § 23-Gewinnen verrechenbar — auch rück- und vortragbar. Verlust-Harvesting ist legales Timing. |
Die Haltefrist läuft für jede Tranche einzeln — und die FIFO-Regel (first in, first out) bestimmt je Wallet, welche Coins als zuerst verkauft gelten. Wer Tranchen über mehrere Wallets strukturiert, kann steuerfreie von steuerpflichtigen Beständen trennen — das ist legale Gestaltung, keine Trickserei.
Wir konsolidieren Exchange-Exporte und On-Chain-Historie mit professionellen Tools zu einem konsistenten Steuerreport — FIFO-konform und mit lückenloser Herkunftsdokumentation, wie sie das BMF-Schreiben verlangt.
Börsen melden zunehmend, Sammelauskunftsersuchen laufen, ab 2026 greift der automatische Informationsaustausch (DAC8/CARF). Wer Altjahre proaktiv nacherklärt — ggf. als strafbefreiende Selbstanzeige — bestimmt die Bedingungen noch selbst.
Swaps in Liquidity Pools, Wrapped Token, NFT-Flips: Hier ist vieles Auslegungssache mit Argumentationsspielraum. Wir dokumentieren vertretbare Positionen, statt zu raten — und legen sie offen, bevor das Finanzamt fragt.
Hochfrequentes Trading, Mining-Rigs oder Nodes können gewerblich sein — mit Gewerbesteuer (Mannheim: Hebesatz 430 %), aber auch Betriebsausgaben. Die Abgrenzung entscheidet über beides; mehr dazu bei Selbstständige.